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Autorin hat doch mit der Hausbesitzerin gesprochen

Zukunft eines Mietshauses ist Gegenstand einer Beschwerde

In einer Regionalzeitung erscheint ein Beitrag unter dem Titel „Mietshaus wird sturmsicher gemacht“. Es geht um die Ermittlungen im Hinblick auf Brandstiftung in einem Mietshaus. Das bislang noch nicht wieder instandgesetzte Gebäude werde derzeit winterfest gemacht. Die Redaktion nennt den Namen der Hausbesitzerin. Diese wird mit den Worten zitiert, es stehe noch nicht fest, was endgültig mit dem Gebäude passieren werde. Der Beschwerdeführer in diesem Fall ist der Sohn der Hauseigentümerin. Er stellt fest, dass seine Mutter nicht mit der Presse gesprochen habe. Daher wisse er nicht, woher ihre angebliche Äußerung zur Zukunft des Mietshauses stamme. Dazu sagt die Autorin des Beitrages, dass sie mit der Frau telefoniert habe. Die Behauptung des Sohnes, sie habe mit der Zeitung nicht gesprochen, sei falsch. Nach ihrer Erinnerung habe sie sich eindeutig als Reporterin der örtlichen Zeitung vorgestellt und ihr Anliegen geschildert. Sie habe die Eigentümerin um eine Aussage zur Zukunft des Gebäudes gebeten. Diesem Wunsch habe die Frau nicht widersprochen. Die dabei gefallene Äußerung sei in die Berichterstattung eingeflossen.