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„Schreckenskammer der Gesellschaft“

Hartz-IV-Bezieher schildern in einer Zeitung ihre Erfahrungen

Eine überregionale Tageszeitung lässt online vier Hartz-IV-Bezieher und -Bezieherinnen zu Wort kommen. Die Redaktion protokolliert deren Erfahrungsberichte. Denen zufolge fühlten sich die Betroffenen dem Jobcenter „ausgeliefert“. Es gehe um „Angst vor Sanktionen, Grenzüberschreitungen und Vorverurteilungen“. Eine Betroffene nennt das Jobcenter eine „Schreckenskammer der Gesellschaft“ und berichtet von einer „100-Prozent-Sanktion“, die später als rechtswidrig wieder habe aufgehoben werden müssen. Ohne Vorliegen einer Straftat, ohne Prozess, ohne Urteil verhänge der Fallmanager des Jobcenters – als Ankläger, Richter und Vollstrecker in Personalunion – existenzbedrohende Strafen. Ein weiterer Empfänger berichtet über den unangekündigten Besuch eines Jobcenter-Mitarbeiters bei ihm zu Hause, eine weitere alleinerziehende Mutter von Kürzungen, weil sie Weiterbildungsmaßnahmen abgelehnt habe. Eine andere Frau berichtet von Sprüchen wie diesem: „Ich kann Sie auch putzen schicken“. Eine weitere Betroffene berichtet von einer „guten Sachbearbeiterin“, die ihrem Mann die Chance geboten habe, sein Studium zu beenden. Ein Leser der Zeitung kritisiert, dass der Text ein tendenziöses Bild von Willkür und Boshaftigkeit der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Jobcenter zeichne. Auch wenn er diese Beschwerde beim Presserat ausdrücklich als Privatmann einreiche, lege er Wert auf die Feststellung, dass er sich als Mitarbeiter eines Jobcenters verunglimpft und herabgewürdigt fühle. Die in dem Artikel beschriebene Materie sei so komplex, dass ein sorgfältig arbeitender Journalist niemals derartige Pamphlete ohne fachliche Einordnung veröffentlichen würde. Die Rechtsvertretung der Zeitung hält die Beschwerde für unbegründet, weil der kritisierte Beitrag nicht gegen den Pressekodex verstoße. Die Autoren bedauern, dass sich der Beschwerdeführer verunglimpft fühle. Sie rechtfertigen jedoch ihren Beitrag mit dem Hinweis, dass es sich dabei um Protokolle von ehemaligen und heutigen Hartz-IV-Empfängern handele und nicht um einen Meinungsbeitrag, eine Reportage oder einen nachrichtlichen Bericht.