„Mit Glatze und Mordgedanken“
Zeitung zeigt den Attentäter von Köln nach der Fahndung im Bild
„Frank S., das Gespenst von Köln-Nippes“ titelt die Online-Ausgabe einer Boulevardzeitung. Im Bericht geht es um den Mann, der im Herbst 2015 ein Messerattentat auf die damalige Oberbürgermeister-Kandidatin verübt hatte. Dem Beitrag ist ein Porträtfoto des Mannes beigestellt. Im Bildtext heißt es: „Bekennender Neonazi ohne Job, mit Glatze und Mordgedanken: Frank S. aus Nippes.“ Ein Leser der Zeitung vertritt die Ansicht, die Veröffentlichung des Fotos des Täters verstoße gegen Ziffer 8 des Pressekodex (Schutz der Persönlichkeit). Die Tat sei geschehen, der Täter inzwischen gefasst und geständig. Eine Öffentlichkeitsfahndung der Polizei habe es nicht gegeben. Der Chefredakteur der Zeitung nimmt zu der Beschwerde Stellung. Er teilt mit, lediglich in den ersten Tagen nach dem Attentat hätte die Redaktion den Täter mit unverfremdeten Bildern gezeigt. In den folgenden Ausgaben sei das Foto des Mannes stets mit einem Gesichtsbalken versehen gewesen. Einige Ausgaben später habe die Redaktion unverfremdete Bilder gebracht. Dies habe die Redaktion angesichts des nationalen und internationalen Interesses an dem Fall für angemessen gehalten. Wegen der Schwere der Tat habe man das Informationsinteresse der Öffentlichkeit vorrangiger eingestuft als die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen. Im Übrigen habe die Redaktion nie den vollen Namen des Täters genannt.