Entscheidungen finden

Von „Lynchmord“ ist gar nicht die Rede

Tödliches Ende nach Attentat auf einem israelischen Busbahnhof

Die Online-Ausgabe einer überregionalen Wochenzeitung berichtet über einen israelischen Beduinen, der an einem israelischen Busbahnhof ein Attentat begangen hat und anschließend von einem Wachmann erschossen wurde. Der Vorfall hat auch einen Flüchtling aus Eritrea das Leben gekostet. Dieser sei – so die Zeitung - zunächst fälschlicherweise für den Attentäter gehalten, angeschossen und schließlich gelyncht worden. Ein Leser der Zeitung teilt mit, gleich mehrere Zeitungen hätten den Tod des Eritreers als Lynchmord bezeichnet bzw. behauptet, der Mann sei gelyncht worden. Tatsächlich habe ihn ein Wachmann angeschossen. An dieser Verletzung sei er verstorben. Diese Zeitungen – und damit auch die jetzige Beschwerdegegnerin – hätten gegen den Pressekodex – hier Richtlinie 13.1 – verstoßen. Diese Richtlinie definiert den Begriff „Vorverurteilung“. Der Beschwerdeführer legt einen Artikel der „Jerusalem Post“ vor. Aus diesem geht hervor, dass das Opfer aufgrund seiner Schusswunden gestorben ist und nicht aufgrund von Schlageinwirkungen durch den Mob. Der von der Wochenzeitung beauftragte Anwalt trägt vor, diese habe berichtet, dass der Mann aus Eritrea versehentlich angeschossen worden sei. Tatsächlich sei er in angeschossenem Zustand von umstehenden Personen verprügelt worden. Danach sei er gestorben. Alle internationalen Medien hätten in ihrer Berichterstattung von Lynchen gesprochen. Selbst die israelische Zeitung „Haaretz“ habe noch von Lynchen gesprochen, nachdem sich bei der Autopsie des Mannes aus Eritrea herausgestellt habe, dass dieser an den Folgen des Schusses und nicht in erster Linie an den Schlägen gestorben sei. Das ändere an der Richtigkeit der Berichterstattung der von ihm vertretenen Zeitung aber nichts, so der Rechtsanwalt in seiner Erwiderung auf die Beschwerde. Der Jurist meint, möglicherweise beruhe die Beschwerde auf der oberflächlichen Lektüre des Artikels. In der Beschwerde werde behauptet, die Zeitung habe die Vorgänge als „Lynchmord“ bezeichnet. Das sei jedoch falsch, denn das Wort „Lynchmord“ werde im Artikel gar nicht verwendet. Dennoch hat die Zeitung den Artikel verändert. In der entscheidenden Passage heißt es jetzt: „Daraufhin starb nicht nur der Beduine, sondern auch ein Flüchtling aus Eritrea. Er wurde fälschlicherweise für den Attentäter gehalten, angeschossen und schließlich noch misshandelt.“ Unter dem Artikel steht der folgende Hinweis: „Hinweis der Redaktion. Der Artikel wurde geändert. In einer früheren Fassung war davon die Rede, der Eritreer sei ´gelyncht´ worden. Zwar ist er misshandelt worden, doch war die Todesursache der Schuss eines Wachmanns.“