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Zeitung hätte Zitate aus nicht-öffentlicher IHK-Sitzung überprüfen müssen

Eine Tageszeitung berichtet online und in der Printausgabe über eine Gremiensitzung in der Leverkusener Geschäftsstelle der Industrie- und Handelskammer Köln, bei der es um eine von örtlichen Unternehmen befürchtete Schließung dieser IHK-Zweigstelle ging. Laut Überschrift sind Leverkusens Unternehmer „schlecht auf die Kölner IHK zu sprechen“. Im Print-Untertitel und im Online-Vorspann heißt es, der IHK-Hauptgeschäftsführer habe „drei Stunden lang“ die Wogen glätten müssen. Im Beitrag selbst schreibt die Redaktion unter anderem: „Weil die Schließung befürchtet wird, hatte sich einen Tag vor dem Termin der Hauptgeschäftsführer aus Köln angekündigt (...) Es habe – entlang einer umfänglichen Tagesordnung – einen `dreistündigen, sehr lebhaften Diskussionsmarathon´ gegeben, so beschreibt es ein Teilnehmer“. Beschwerdeführer ist der erwähnte Hauptgeschäftsführer. Er kritisiert, die Redaktion habe sich nach eigener Darstellung ausschließlich auf Aussagen eines einzelnen Teilnehmers der nicht-öffentlichen Sitzung gestützt, ohne diese Angaben auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen. Der im Artikel sechsmal namentlich genannte und teilweise indirekt zitierte Hauptgeschäftsführer habe zu keinem Zeitpunkt die Möglichkeit zur Stellungnahme und Richtigstellung gehabt. Zahlreiche Aussagen im Artikel seien nachweislich falsch. Hierdurch sei der IHK Köln und ihrer Führung ein erheblicher Reputationsschaden entstanden. Der Beschwerdeführer bemängelt unter anderem die Formulierung, dass er „drei Stunden lang“ die Wogen habe glätten müssen. Laut Sitzungsprotokoll habe der entsprechende Tagesordnungspunkt nur eine dreiviertel Stunde gedauert. Ferner kritisiert er, dass die Redaktion an einer Stelle vom „Wirtschaftsgremium der IHK Leverkusen“ schreibt. In Wirklichkeit gebe es keine „IHK Leverkusen“, sondern lediglich eine Geschäftsstelle der IHK Köln in Leverkusen, und es gebe „ein Wirtschaftsgremium Leverkusen der IHK Köln“. Außerdem stimme es nicht, dass er sich erst einen Tag vor dem Sitzungstermin angekündigt habe. Vielmehr sei seine Teilnahme bereits mehrere Wochen vor der Sitzung festgelegt worden. In der Vorprüfung des Falles beschränkt der Presserat die Beschwerde auf diese drei von mehreren kritisierten Tatsachenbehauptungen. Die Zeitung verteidigt ihre Berichterstattung als wahrheitsgemäß, angemessen und sorgfältig.