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„Schwer“ oder „sehr leicht“ verletzt?

Zeitung berichtet widersprüchlich über eine Messerattacke

„Bürgermeister von Altena bei Messerangriff schwer verletzt“ titelt die Online-Ausgabe einer überregionalen Zeitung. In der Überschrift und im ersten Absatz des Beitrages ist davon die Rede, dass der Bürgermeister schwer verletzt worden sei. Im weiteren Text wird mitgeteilt, dass nur eine „sehr leichte“ Verletzung vorgelegen habe. Sie habe lediglich geklebt werden müssen. Der Beschwerdeführer – ein Leser der Zeitung – kritisiert die beiden unterschiedlichen Darstellungen durch die Redaktion. Eine von beiden müsse wohl falsch sein. Er sieht einen Verstoß gegen das in Ziffer 2 des Pressekodex definierte Gebot zur journalistischen Sorgfaltspflicht. Der Chefredakteur der Zeitung berichtet, dass von der Polizei anfänglich verbreitet worden sei, dass der Kommunalpolitiker schwer verletzt sei. Alle Medien hätten dies kurz nach der Tat berichtet. Am nächsten Tag habe sich herausgestellt, dass die Wunde glücklicherweise nicht tief gewesen sei. Dies habe man umgehend berichtet. Womöglich seien dabei aber nicht alle Versionen der bis dahin verbreiteten Artikel aktualisiert worden.