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Äußerung stammt von einem Gewerkschaftsvertreter

Zeitung mit falscher Tatsachenbehauptung in der Überschrift

Eine Regionalzeitung veröffentlicht einen Artikel unter der Überschrift „Polizei: Impfgegner aggressiver“. Im Beitrag geht es um die bevorstehende Verschärfung der Corona-Maßnahmen und die Vorbereitung auf die dafür notwendigen Kontrollen. Der Autor zitiert einen Vertreter der Gewerkschaft der Polizei (GdP) mit der Meinung, dass die Impfverweigerer durch die Drucksituation jetzt lauter und aggressiver würden. Ein Leser der Zeitung sieht in der Überschrift eine falsche Tatsachendarstellung. Die Polizei habe sich nicht in der zitierten Form geäußert. Lediglich ein Gewerkschaftsvertreter habe eine solche Ansicht geäußert. Als Impfgegner fühle er sich diskriminiert. Der Chefredakteur der Zeitung meint, dass die Überschrift durch die Ausführungen im ersten Absatz der Berichterstattung gedeckt sei. Die Gewerkschaft der Polizei sei eine gewichtige Stimme der Polizei. Sie nehme regelmäßig auch zu inhaltlichen Herausforderungen der Polizeiarbeit Stellung. Die Gewerkschaft in der Überschrift mit „Polizei“ zu apostrophieren, halte er für verkürzt, aber zulässig. Der Chefredakteur vermag die Kritik des Lesers, er werde durch die Berichterstattung diskriminiert, nicht nachzuvollziehen.