Bericht über Einsatz des deutschen Verfassungsschutzes in Ägypten war korrekt
Eine Tageszeitung berichtet online über palästinensische Mitarbeiter von deutschen Organisationen im Gazastreifen. Rund 200 dieser Ortskräfte seien inzwischen nach Ägypten gebracht worden. Offenbar wegen Sicherheitsbedenken könnten viele von ihnen nicht nach Deutschland weiterreisen. Denn bei „Gesprächen mit dem Verfassungsschutz in Ägypten“ habe sich bei ihnen eine extremistisch-antisemitische Gesinnung gezeigt. Der Beschwerdeführer betont, dass es einen „Verfassungsschutz in Ägypten“ nicht gebe. Der Leser verstehe die Formulierung so, als sei Ägypten ein demokratischer Rechtsstaat, der die freiheitliche demokratische Grundordnung in Deutschland schütze. Bei der Vorprüfung des Falles wurde die Beschwerde als offensichtlich unbegründet beurteilt. Denn mit der Formulierung „Verfassungsschutz in Ägypten“ sei der deutsche Verfassungsschutz gemeint. Dagegen legt der Beschwerdeführer Einspruch ein: Der Verfassungsschutz sei ein Inlandsgeheimdienst und operiere nicht in Ägypten. Im daraufhin eingeleiteten Beschwerdeverfahren erklärt die Zeitung, der Beitrag sei unverändert von einer Nachrichtenagentur übernommen worden. Sie gelte als privilegierte Quelle, so dass man auf die Richtigkeit des Inhaltes habe vertrauen dürfen. Der Beschwerdeführer berufe sich auf eine eher entlegene Lesart. Sie hätte die kuriose Folge, dass ein ägyptischer Verfassungsschutz oder das ägyptische Innenministerium darüber entscheiden würden, wer nach Deutschland einreisen dürfe. In Wirklichkeit sei der Text so zu verstehen, dass die Gaza-Flüchtlinge in Ägypten vom deutschen Verfassungsschutz befragt worden seien und dann keine Freigabe zur Weiterreise nach Deutschland bekommen hätten.