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Prozess um „Möchtegernüberspringerin“

Zeitung berichtet fehlerhaft über Gerichtsurteile bis zum BGH

Die ehemalige Lehrerin, Buchautorin und Ehefrau des ehemaligen Berliner Finanzsenators Thilo Sarrazin hat ein Buch geschrieben. Titel: „Hexenjagd – Mein Schuldienst in Berlin“. Darin schildert sie ihre Erlebnisse im Schuldienst, das Schulsystem und das Verhalten von Politikern, Behörden, Lehrern und Eltern. Die Autorin schildert auch den Fall eines Mädchens, das sie als „Möchtegernüberspringerin“ bezeichnet. Die Eltern hätten einen entsprechenden Druck ausgeübt, obwohl die Voraussetzungen für das Überspringen einer Klasse nicht gegeben gewesen seien. Die Zeitung schreibt, Ursula Sarrazin sei Lehrerin gewesen, bis eine Mutter ihr vorgeworfen habe, ihr Kind gedemütigt zu haben. Diese habe gegen Frau Sarrazin bis zum Bundesgerichtshof prozessiert. Dabei gehe es um Verfahren, die es ohne Thilo Sarrazin wohl nicht gegeben hätte. Der Artikel schildert den Sachverhalt, der Grundlage des Prozesses war, in erster Linie aus der Sicht von Ursula Sarrazin. Er geht auch auf das in der Sache ergangene Urteil des Bundesgerichtshofes ein (Aktenzeichen VI ZR 175/14) und die Entscheidungen der Instanzgerichte. Beschwerdeführerin ist die Mutter der Schülerin, die wegen in dem Buch enthaltener Äußerungen über ihre Tochter den Zivilprozess angestrengt hatte. Sie sieht durch die Zeitung mehrere presseethische Grundsätze verletzt. Der Artikel enthalte zahlreiche unwahre Behauptungen, die als wahre Tatsachen dargestellt würden und geeignet seien, sie und ihr Kind zu diffamieren und in ihrer Ehre zu verletzen. Der stellvertretende Chefredakteur der Zeitung lässt die Autorin des Beitrages antworten. Ihr zufolge hat die Beschwerdeführerin ihre Ansichten zum Prozess auf den verschiedensten Foren im Internet und in anderen Medien dargelegt und es dabei nicht an Deutlichkeit fehlen lassen. Wenn die Journalisten nicht genau ihre Position mitgeteilt hätten, habe sie sich als Opfer ehrabschneidender und falscher Berichte gesehen. Sie sei oft ausfallend geworden. Sie habe bei dem jetzt kritisierten Beitrag mehrfach von vielen und gravierenden Fehlern gesprochen, ohne diese zu benennen. Lediglich zwei kleine Fehler seien ihr – der Autorin – unterlaufen, und zwar die Darstellung zu den Vorinstanzen und den Prozesskosten.