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Schnelle Fehlerkorrektur macht Presseratsmaßnahme überflüssig

Eine Nachrichtenagentur veröffentlicht eine Meldung unter der Überschrift „Zahl der Kriegsdienstverweigerer hat sich 2022 fast verfünffacht“. In dem Text heißt es unter anderem: „Kriegsdienstverweigerer sind seit Aussetzung der Wehrpflicht 2011 ausschließlich Menschen, die schon bei der Bundeswehr Dienst tun.“ Dieser Artikel erscheint auch in einer Tageszeitung, über die daraufhin eine Beschwerde beim Presserat eingeht. Da sich die Zeitung auf das sogenannte Agenturprivileg berufen kann, führt der Beschwerdeausschuss das Verfahren gegen die Nachrichtenagentur. Der Beschwerdeführer weist auf eine Falschaussage hin: Nicht nur aktive Soldaten, sondern auch Ungediente und Gediente (Reservisten) könnten einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung stellen. Die Agentur räumt den Fehler ein, hält die Beschwerde aber für unbegründet, denn die Redaktion habe die Unrichtigkeit bereits wenige Stunden nach Veröffentlichung bemerkt und die Aussage noch am selben Tag transparent berichtigt.