IHK-Spitze fühlt sich als Opfer einer Zeitungskampagne
Eine Tageszeitung veröffentlicht zwei Beiträge über die örtliche Industrie- und Handelskammer (IHK). Im ersten Artikel heißt es unter anderem, dass die IHK wegen eines Konflikts mit der IHK NRW aus diesem Kammern-Dachverband austrete. Die örtliche Kammer spreche von einer „außerordentlichen Kündigung, mit Wirkung zum Jahresende“. In dem zweiten Beitrag berichtet die Zeitung über die geplante Sanierung der Kammerzentrale. Eine Baugenehmigung dafür liege noch nicht vor. Im kommenden Jahr solle „mit ersten Vor-Baumaßnahmen begonnen werden, für die die IHK keine Genehmigung braucht“. Dieser Artikel trägt die Überschrift „IHK beginnt Arbeiten ohne Baugenehmigung“. Außerdem heißt es in dem Bericht, dass die Kammer wegen des bevorstehenden Umbaus ein Interimsquartier beziehen werde, das im kommenden Frühjahr angemietet werde. „Gemietet hat die Kammer 13.000 Quadratmeter“. Erwähnt wird ferner, dass der Vertrag des (namentlich genannten) IHK-Hauptgeschäftsführers „vom Präsidium um weitere fünf Jahre bis 2028 verlängert wurde, wie ein IHK-Sprecher auf Anfrage bestätigte“. Der Hauptgeschäftsführer beschwert sich über die Berichterstattung und macht verschiedene Verstöße gegen den Pressekodex geltend. Bei der Vorprüfung des Falles beschränkt der Presserat die Beschwerde auf die nachfolgend dargelegten Punkte. Beim ersten Artikel kritisiert der Beschwerdeführer die Formulierung „außerordentliche Kündigung, mit Wirkung zum Jahresende“. Richtig sei: Eine außerordentliche Kündigung könne nur mit sofortiger Wirkung ausgesprochen werden. Beim zweiten Artikel kritisiert er, dass die Überschrift den falschen Eindruck vermittle, die IHK habe ohne Genehmigung bereits mit Bauarbeiten begonnen und damit gegen geltendes Baurecht verstoßen. Zum Interimsquartier werde fälschlich behauptet, das Gebäude werde im Frühjahr 2024 angemietet. Richtig sei, dass der Mietvertrag längst abgeschlossen und der Umzug für Oktober 2024 geplant sei. Weiter bemängelt der Beschwerdeführer die Formulierung, dass sein Vertrag „um weitere fünf Jahre bis 2028 verlängert worden sei“. Richtig sei: Der bis Ende 2025 laufende derzeitige Vertrag sei um zweieinhalb Jahre bis 2028 verlängert worden. Neben der Kritik an den beiden Artikeln beschwert sich der Hauptgeschäftsführer auch darüber, dass die Zeitung in ihrer Berichterstattung zum Internationalen Frauentag redaktionelle und werbliche Sonderveröffentlichungen vermischt habe. Die redaktionelle Erwähnung von Frauen in Führungspositionen sei bis auf einzelne Ausnahmen nur solchen Frauen vorbehalten gewesen, die vorher für 4.900 Euro ein „Mediapaket“ des Verlags gebucht hätten. Die IHK-Präsidentin habe dies nicht getan und sei konsequenterweise im redaktionellen Teil nicht erwähnt worden, obwohl sie eine der wenigen Frauen in hervorgehobenen Positionen der Stadt sei. In einem Internetportal habe sie auf diesen Zusammenhang hingewiesen, was dort heftige Kritik an der Zeitung ausgelöst habe. Seit diesem Zeitpunkt hätten sich negative Artikel über die IHK mit nachweislich falschen Behauptungen oder bewussten Weglassungen gehäuft. Die Zeitung berufe sich dabei fast durchgängig auf meist anonyme kritische Quellen, ohne der Kammerführung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Nach dem Disput um die Frauentag-Sonderveröffentlichung habe der damalige Chefredakteur der IHK-Präsidentin das „Du“ entzogen. Er gebe ihr auch nicht mehr die Hand zur Begrüßung, und Präsidentin und Hauptgeschäftsführer seien von den Einladungsverteilern des Verlagshauses genommen worden. Der kommissarische Nachfolger des Chefredakteurs sei nicht zu einem Treffen mit der Präsidentin bereit gewesen. Die Zeitung widerspricht dem Eindruck, dass sie einen „Rachefeldzug“ führe.