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Korrekter Hinweis auf fehlende Repräsentativität einer Online-Leserbefragung

Eine Lokalzeitung lässt ihre Online-Leserschaft live darüber abstimmen, ob die Stadt ein neues Fußballstadion brauche. Dazu schreibt sie: „Stimmen Sie ab und schreiben Sie Ihre Meinung in die Kommentare (Hinweis: Bei der Umfrage handelt es sich nicht um eine repräsentative Umfrage, sondern um ein mögliches Stimmungsbild).“ Die Beschwerdeführerin trägt unter anderem vor, die Redaktion sei in der Vergangenheit bereits dafür missbilligt worden, zum gleichen Thema eine ominöse Online-Abstimmung gemacht zu haben, bei der x-fach und aus der ganzen Republik habe abgestimmt werden können. Dieses Scheinergebnis werde dann für weitere Artikel genutzt, um Stimmung zu machen. Die Chefredaktion kann die Beschwerde nicht nachvollziehen, denn in dem Beitrag stehe ausdrücklich, dass es sich nicht um eine repräsentative Umfrage handele. Schon beim Aufruf darauf hinzuweisen, dass sich das Stimmungsbild durch Mehrfachabstimmungen mutwillig verzerren lasse (indem der Browser-Cache gelöscht werde), ergebe keinen Sinn.