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Leserbrief löst Entschuldigung aus

Einverständnis für die Änderung der Einsendung hat nicht vorgelegen

Eine Regionalzeitung veröffentlicht einen Leserbrief zum Thema Finanzhilfen und Klimawandel. Der Einsender des Briefes ist in diesem Fall der Beschwerdeführer. Er kritisiert, dass sein Leserbrief teilweise umgeschrieben worden sei. Die Chefredakteurin der Zeitung schreibt, dass es offenbar zu einem Missverständnis zwischen dem Beschwerdeführer und der bearbeitenden Redakteurin gekommen sei. Diese habe versucht, mit dem Einsender Kontakt aufzunehmen. Sie habe sich vor der Veröffentlichung schriftlich an den Einsender gewandt, um ihn über die beabsichtigte Änderung zu informieren. Sie habe angenommen, dass der Einsender sich melden werde, wenn er nicht einverstanden sei. Die Redaktion lege großen Wert darauf, Leserbriefe – so oft es gehe – vollständig im Original zu veröffentlichen. Dies sei nicht immer möglich, meistens wegen des Umfangs. Deshalb behalte die Redaktion sich sinnwahrende Kürzungen vor. Beim Kürzen gebe sie sich die größte Mühe, die geschilderte Meinung vollständig, exakt und selbstverständlich wahrheitsgemäß wiederzugeben. In Zweifelsfällen werde mit den Autoren Rücksprache gehalten. In diesem Fall sei auch der Leserbrief des Beschwerdeführers bearbeitet worden. Dabei sei es offensichtlich zu einem Missverständnis gekommen, für das die Redaktion sich entschuldige.