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Wagen mit Werbeaufschrift stand zufällig da

Zeitschrift wehrt sich gegen den Vorwurf der Schleichwerbung

Eine Zeitschrift veröffentlicht online einen Videobeitrag zur Situation bei den Grünen vor der letzten Bundestagswahl. Dabei handelt es sich um einen gesprochenen Kommentar des stellvertretenden Chefredakteurs. Der steht vor der Grünen-Zentrale in Berlin. Im Hintergrund ist ein Auto mit der Werbeaufschrift vom Laptop-Hersteller „Lenovo“ zu erkennen. Im Vorspann des Beitrags sind mehrere Werbespots zu sehen, unter anderem von „Lenovo“, „Nivea“ und „Opel“. Eine Leserin der Zeitschrift wirft der Redaktion vor, dass sie im Vorspann des Beitrages Spots von „Lenovo“, „Nivea“ und Opel“ im Wechsel zeigte. Im redaktionellen Teil sei dann ein Auto mit der Aufschrift „Lenovo“ zu sehen. Sie sieht einen unzulässigen Zusammenhang. Die Rechtsabteilung weist diesen Vorwurf zurück. Es sei nicht zutreffend, dass die Redaktion planmäßig die vorgeschaltete Werbung für „Lenovo“ mit dem Auto-Schriftzug im redaktionellen Teil kombiniert habe. Die Werbung sei klar definiert und vom redaktionellen Beitrag eindeutig getrennt. Das im Beitrag zu sehende Auto mit dem Werbeaufdruck sei zufällig vor der Grünen-Zentrale gestanden. Die geparkten Autos im Hintergrund hätten keinerlei Rolle gespielt. Weder sei der Wagen mit der Werbeaufschrift an einem bestimmten Platz geparkt worden, noch sei bewusst ein bestimmter, auf den Wagen hinweisender Bildausschnitt gewählt worden. Im Übrigen sei die Abfolge im Werbevorspann zum redaktionellen Beitrag zufällig gewesen.