Zitat – falsch oder richtig
Einander widersprechende Aussagen machen Sachverhalt unaufklärbar
Unter der Überschrift „In seinem Zimmer hängen gerahmte Prügelbilder“ berichtet eine Boulevardzeitung über einen der Hooligans, die in Frankreich während der Fußballweltmeisterschaft zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden sind. Der Bruder des Betroffenen wird in dem Beitrag wie folgt zitiert: „Die Tickets fürs Spiel hätte sich Mario nie leisten können. Der ist nur wegen der Randale nach Frankreich gefahren.“ In der Unterzeile zur Überschrift wird ihm folgendes Zitat zugeschrieben: „Der braucht mal Knast. Mario ist doch extra wegen der Randale nach Frankreich gefahren“. Der Bruder des Hooligans schreibt dem Deutschen Presserat, er sei falsch zitiert worden. Er habe nie behauptet, dass sein Bruder nur wegen der Randale nach Frankreich gefahren sei. Der Beschwerde ist ein Artikel einer anderen Zeitung beigefügt. Darin heißt es, er habe gesagt, dass sein Bruder nach Frankreich gefahren sei, um sich auf dem Schwarzmarkt eine Karte zu besorgen. Der Autor des kritisierten Artikels teilt dem Presserat mit, er habe mit einem Fotografen die gemeinsame Wohnung der beiden Brüder aufgesucht und dort mit dem Beschwerdeführer gesprochen. Der Bruder habe die Erlaubnis zum Fotografieren der in der Wohnung vorhandenen Bilder erteilt, von denen er jetzt behaupte, sie seien ohne sein Wissen in der Zeitung veröffentlicht worden. Zur Frankreichreise seines Bruders habe er sinngemäß gesagt, er habe zwar nicht vorher gewusst, dass sein Bruder nach Frankreich fahren wolle, aber er sei sich sicher, dass er nur zum Prügeln dorthin gefahren sei. Denn sein Bruder sei, wie er selbst, arbeitslos und hätte sich die Eintrittskarten zur WM niemals leisten können. (1998)