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Ausländer

Arbeitslosen Ausländern wird kriminelle Bereitschaft unterstellt

Eine Lokalzeitung veröffentlicht drei Beiträge unten den Überschriften „Erste und letzte Station: Sozialhilfe“, „Jeder vierte kriegt ‚Stütze‘ “ sowie „Schweigekartell“. In allen Beiträgen geht es um die wirtschaftliche Situation von Ausländern in der Bundesrepublik. In dem Artikel unter der Überschrift „Erste und letzte Station: Sozialhilfe“ ist folgende Passage enthalten: „Die Bereitschaft, sich kriminell Geld zu besorgen, steigt“. Ein Leser des Blattes schreibt dem Deutschen Presserat. Er sieht in den Veröffentlichungen eine Diskriminierung von Ausländern, da sie den Eindruck erwecken, als seien allein Ausländer für die Misere im Sozialwesen verantwortlich. Die Chefredaktion der Zeitung weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass der Autor der Beiträge ein Thema, das auf der politischen Ebene nachhaltig diskutiert werde, auf die lokale Situation herunter gebrochen habe, dass er die Leser über die problematische Seite der Zuwanderung informiere. Der Autor habe zuvor solide recherchiert und die Information von der Kommentierung getrennt. Der Beschwerdeführer sei offenbar Teil jenes Schweigekartells, das in dem Kommentar angesprochen werde. Seine Interpretation empfinde man als bösartig, wenn nicht gar als verleumderisch. Die Chefredaktion ist der Meinung, dass der Presserat sich nicht als Zensurorgan missbrauchen lassen sollte. Der Grundsatz der Antidiskriminierung dürfe nicht dazu führen, dass Tatsachen unterdrückt würden. (1999)