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Unter der Überschrift »Zum Schluss gab es >Prügel< für die Verteidiger« berichtet eine Lokalzeitung über einen Prozess, bei dem die Verteidiger des Angeklagten versucht hätten, die Richterin »auszutricksen«. Die Richterin habe in einem Schlusswort die Verteidigung gescholten und die Rechtsanwälte hätten grußlos den Saal verlassen. Einer der betroffenen Rechtsanwälte beanstandet die Formulierungen »Prügel« und »austricksen« und bestreitet das grußlose Verlassen des Gerichtssaals. Der Redakteur steht nach wie vor zu seinem Bericht und bietet weitere Zeugen zum Beweis der Richtigkeit an. (1986)