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Überschrift angemessen formuliert

Grausamkeit einer Ausnahmesituation wurde authentisch erfasst

Über dem Bodensee stoßen in 11.300 m Höhe zwei Flugzeuge zusammen und stürzen in die Tiefe. Dabei kommen 52 Schüler aus der russischen Republik Baschkortostan ums Leben, die für besonders gute schulische Leistungen mit einem Urlaub in Spanien belohnt werden sollten. Eine Boulevardzeitung berichtet über die Flugzeugkatastrophe und verwendet dabei die Schlagzeile „Kinder fielen tot vom Himmel“. Ein Leser und eine Leserin stoßen sich daran und melden sich beim Deutschen Presserat. Der Leser wendet sich gegen die Art der Aufmachung, die seine persönlichen Gefühle verletze und unangemessen sensationell sei. Ebenso würden durch diese Art der Darstellung die Menschenwürde sowie die Gefühle der Angehörigen verletzt. Die Leserin äußert sich ähnlich. Diese Überschrift könne bei Kindern Ängste und Albträume auslösen und erfülle nach ihrer Ansicht sogar den Tatbestand der Jugendgefährdung. Die Rechtsabteilung des Verlages hält beide Beschwerden für unbegründet. Weder würden die Opfer des schrecklichen Unglücks, noch deren Familien und Angehörigen in ihrer Ehre verletzt. Auch sei das Unglück nicht reißerisch zur Steigerung der Auflage missbraucht worden. Es seien vielmehr Tatsachen geschildert worden. Die Schlagzeile habe die Realität ohne jeden Zynismus wiedergegeben und auch nicht den notwendigen Respekt vor den Toten vermissen lassen. Eine Verknüpfung zwischen guter schulischer Leistung und einem darauf beruhenden Flug in den Tod habe gerade nicht stattgefunden. (2002)