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Ehre einer Managerin verletzt

Zeitungskommentar wirft der Frau Unfähigkeit und Faulheit vor

In fünfspaltiger Aufmachung berichtet eine Lokalzeitung, dass der Bürgermeister der Stadt seiner City-Managerin kurz vor Ablauf ihrer sechsmonatigen Probezeit die Kündigung ausgesprochen habe. In der Schlagzeile ist von einem „Rausschmiss“ die Rede. Unüberbrückbare Meinungsverschiedenheiten zwischen der neuen Mitarbeiterin und großen Teilen der Gewerbetreibenden, wie die zukünftige Arbeit zu gestalten sei, hätten die Stadt zu diesem Schritt veranlasst. In einem Kommentar unter der Überschrift „Abschied ohne Tränen“ schreibt der Autor, bei einem geschätzten Jahresgehalt von 100.000 DM wäre es doch ziemlich vermessen, so einfach Adieu zu sagen. Für diese stolze Summe müssten die meisten anderen Arbeitnehmer eine Menge arbeiten. Überstunden, Verantwortung und reichlich Stress inbegriffen. Das treffe auf die City-Managerin ganz gewiss nicht zu. Ein Slogan und ein paar Ideen für Veranstaltungen. Mehr falle ihm, dem Verfasser, spontan nicht ein, was die Betroffene geleistet habe. In den folgenden Tagen erscheinen drei Leserbriefe. Einer der Autoren vermutet einen persönlichen Rachefeldzug. Ein anderer ist der Meinung, dass auf Grund seiner Erfahrung, dass in der Stadt jeder sein eigenes Süppchen koche, diese Entwicklung vorhersehbar gewesen sei. Der Bürgermeister selbst bekundet, für ihn sei nicht hinnehmbar, in welcher Weise in der Veröffentlichung mit einer Mitarbeiterin, gleich ob ehemals oder noch im Dienst, öffentlich umgegangen werde. In einer Anmerkung gesteht die Redaktion ein, dass Schlagzeile und Kommentar scharf formuliert worden seien, dass sie aber weiterhin der Meinung sei, dass die Entscheidung des Bürgermeisters richtig und angemessen gewesen sei. Die Frauenbeauftragte der Stadt bittet den Deutschen Presserat um Prüfung des Vorganges. Die Vertragsauflösung während der Probezeit werde hier als Medienspektakel aufgebauscht. Die Berichterstattung der Zeitung sei für viele Insider um so zweifelhafter, als der Vorsitzende des Gewerbevereins gleichzeitig auch der Herausgeber des Blattes sei. Als City-Managerin sei die Betroffene häufig mit dem Vorsitzenden des Gewerbevereins konfrontiert und auf Zusammenarbeit mit ihm angewiesen gewesen. Zahlreiche Leser hätten ihren Unmut in Leserbriefen kundgetan. Einige der Briefe seien leider nicht veröffentlicht worden. Andere habe man im Wortlaut gravierend verändert. Auch die Stellungnahme des Bürgermeisters, die dieser vorab allen Bediensteten der Stadt per Mail zugeleitet habe, sei inhaltlich abgemildert worden. Die Rechtsvertretung der Zeitung betont, dass der Wahrheitsgehalt des Berichtes offenbar nicht in Frage gestellt werde. Der Kommentar sei eine Meinungsäußerung in scharfer Form, die allerdings durch die Umstände gerechtfertigt sei. Ein Leserbrief sei zwar gekürzt worden. Dies sei jedoch nicht sinnentstellend geschehen. Der Brief des Bürgermeisters sei in der Form veröffentlicht worden, wie dieser selbst ihn autorisiert habe. (2001)