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Zitat – falsch oder richtig

Einander widersprechende Aussagen machen Sachverhalt unaufklärbar

Eine Lokalzeitung berichtet über eine von der ehemaligen Landesbeauftragten für den Datenschutz angestrebten Klage auf Akteneinsicht. Im Text wird dem ehemaligen Amtschef im Innenministerium des Landes folgendes Zitat zugeschrieben: “Die hat ja wohl nicht mehr alle Tassen beisammen”. Die Betroffene führt daraufhin Beschwerde beim Deutschen Presserat. Der Amtschef habe ihr erklärt, dass die Aussage nicht von ihm stamme. Deshalb sei sie zu dem Schluss gelangt, die Zeitung habe dem Ministerialbeamten das Zitat “in den Mund gelegt”. Die Chefredaktion der Zeitung lässt den Presserat wissen, der Amtschef habe diese Aussage gegenüber dem Landeskorrespondenten der Zeitung gemacht. Sie verweist auf eine schriftliche Erklärung des Kollegen, dass alle von ihm in dem Artikel verwendeten Zitate so gefallen seien. In einem Schreiben an die Beschwerdeführerin habe der Korrespondent nicht eingeräumt, das Zitat könne im Rahmen seiner wochenlangen Recherchen sehr wohl auch ein anderer gesagt haben. Er habe lediglich erklärt, dass er nicht mehr dokumentieren könne, welche der verwendeten Äußerungen aus dem Gespräch mit dem Amtschef des Innenministeriums stammen. Des weiteren teilt die Chefredaktion mit, ein weiterer nicht zum Haus gehörender Journalist habe ihr gegenüber erklärt, der Beamte habe ihm das in der Zeitung erschienene Zitat bestätigt. (1998)