Diskriminierung von Kranken und Behinderten
Eine Boulevardzeitung berichtet über den Tod einer bekannten Schauspielerin, nennt in der Überschrift den vollen Namen und ergänzt die Schlagzeile mit der Formulierung: »... starb im Irrenhaus«. Der Beschwerdeführer sieht in der Bezeichnung »Irrenhaus« eine Diskriminierung psychisch kranker und behinderter Menschen. Der Chefredakteur der Zeitung weist den Vorwurf einer diskriminierenden Absicht zurück und bedauert den beim Beschwerdeführer entstandenen Eindruck. (1986)