Intimsphäre
Eine Zeitschrift berichtet über ein Strafverfahren, in dem sich ein 25jähriger wegen Widerstands gegen zwei Polizeibeamte verantworten muss. Der Mann war handgreiflich geworden, nachdem seine Freundin während eines Streits mit ihm die Polizei um Hilfe gerufen hatte. Die Überschrift des Beitrags lautet »Eifersuchtsszene um schöne Pariserin - Polizei im Schlafzimmer«. Im Vorspann wird einem der beteiligten Polizisten »Beamtenpech« zugestanden: »Sein Aufenthalt im Schlafzimmer vergangenen Sommer war rein dienstlicher Natur... «. Die beteiligte Frau wird als »dunkelhaarige Marianne (24) mit dem unergründlichen Madonnengesicht«, an anderer Stelle als »engelsgleiche Studentin aus Paris«, die »jede Menge Verehrer« gehabt habe, beschrieben. Die Betroffene beschwert sich beim Deutschen Presserat. Ein alltägliches Strafverfahren werde auf ihre Kosten zu einer schlüpfrigen Schlafzimmergeschichte aufgebauscht, die sexuelle Phantasmen und frauenfeindliche Bilder verbreite. Der Artikel sehe über ihre menschliche Not hinweg und ziehe sie stattdessen ins Lächerliche, ohne ihre Anonymität zu wahren. (1992)