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Tatort

In großer Aufmachung „enthüllt“ eine Boulevardzeitung einen „Millionen-Betrug“. Als Beispiel dafür, wie heute die Sozialämter „abgezockt“ werden, wird u.a. der Fall eines 38jährigen Russen geschildert, dem das Sozialamt der Stadt seit zwei Jahren monatlich 4.000 D-Mark Sozialhilfe zahle. Gleichzeitig sei er beim Wirtschaftsamt der Stadt als Firmeninhaber gemeldet. In Wahrheit verschiebe er Autos. Bei einer jetzt durchgeführten Hausdurchsuchung habe die Kriminalpolizei Kontoauszüge gefunden, die auf einen Jahresumsatz von 10 Millionen D-Mark schließen lassen. Der Bürgermeister des Stadtbezirks legt den Bericht dem Deutschen Presserat vor. Der erwähnte Russe habe vom Sozialamt seines Bezirks nie Sozialhilfe erhalten und beim Wirtschaftsamt auch keine Firma angemeldet. Recherchen des Presserats beim Polizeipräsidium ergeben, dass es sich bei dem geschilderten Fall um einen authentischen Sachverhalt handelt. Aus datenschutzrechtlichen Gründen sei er jedoch verfremdet worden. So habe der zuständige Beamte der Kriminalpolizei weder den richtigen Namen des Täters, noch die betroffene Dienststelle angegeben. Er habe lediglich von einem Bezirksamt der Stadt gesprochen. Die Redaktionsleitung des Blattes teilt mir, dass die in dem Artikel beschriebenen Fälle, also auch der des Russen, von Mitarbeitern des Landeskriminalamtes geschildert worden seien. Eine Sozialstadträtin des genannten Bezirks, auf den Fall des Russen angesprochen, habe bestätigt, dass eine „Familie“ oder „Gruppe“ überführt worden sei, kriminelle Autoschiebereien begangen zu haben. Man habe festgestellt, dass ein Mitglied dieser „Gruppe“ zumindest für sich und seine Familie Sozialhilfe bezogen habe. Zwar sei der Name des Russen von der Stadträtin nicht genannt, aber auch nicht dementiert worden. Da sie aber den wesentlichen Sachverhalt bestätigt habe, sei die Redaktion davon ausgegangen, dass die Informationen vom Landeskriminalamt zutreffend waren. Schließlich erklärt die Redaktionsleitung, der Beschwerdeführer dementiere nicht, dass der dem Fall des Russen zugrunde liegende Sachverhalt unrichtig sei, sondern stelle nur fest, dass der genannte Russe nicht Klient des Bezirksamtes gewesen sei. Man könne dadurch den Eindruck gewinnen, dass die einzig unrichtige Tatsache der in dem Artikel genannte Name des Täters, nicht aber der geschilderte Sachverhalt sei. (1996)