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Unfallbericht

Früheren Unfall eines Geisterfahrers falsch dargestellt

Eine Zeitschrift berichtet, dass ein 23-jähriger Mann auf der Autobahn gezielt in das Auto einer jungen Frau gerast sei. Die Frau, Tochter einer bekannten Fernsehmoderatorin, starb, ihre Mitfahrerin wurde schwer verletzt. Auch der Geisterfahrer verlor sein Leben. In dem Bericht werden die Unfallbeteiligten vorgestellt. Über den lebensmüden Täter wird berichtet, er habe vor wenigen Jahren schon einmal einen schweren Unfall verursacht. Er sei betrunken gewesen und ein Mensch habe sterben müssen. Die Großmutter des Toten beschwert sich beim Deutschen Presserat und merkt an, dass ihr Enkel nie zuvor einen Menschen totgefahren habe. Die Rechtsabteilung des Verlages teilt in ihrer Stellungnahme mit, die Zeitschrift habe nicht geschrieben, dass der Betroffene einen Menschen totgefahren habe. Sie behaupte lediglich, dass er an einem Unfall beteiligt gewesen sei, bei dem ein Mensch habe sterben müssen. Hier sei anzumerken, dass die Recherchen der Redaktion zu dem unstreitigen Unfall des jungen Mannes in der Tat die in dem Artikel mitgeteilte Tötung eines Unfallbeteiligten zu Tage gefördert habe. Nachdem die Redaktion durch die vorliegende Beschwerde erfahren habe, dass der Mann zwar mehrere Unfälle verursacht habe, hierbei aber offenbar nicht verantwortlich für den Tod eines Menschen gewesen sei, habe sie darüber diskutiert, ob eine freiwillige Richtigstellung gemäß Ziffer 3 des Pressekodex geboten sei. Man sei jedoch zu dem Schluss gekommen, dass es nicht angebracht sei und eine persönliche Kontaktaufnahme zu der Beschwerdeführerin eine bessere Möglichkeit wäre. Auf Anfrage teilt die zuständige Staatsanwaltschaft dem Presserat mit, dass zu keinem Zeitpunkt gegen den Betroffenen wegen fahrlässiger Tötung ermittelt worden sei. 1995 sei gegen ihn ein Verfahren wegen einer Verkehrsstraftat eingeleitet worden. Er habe aber damals keinen Personen-, sondern nur Sachschäden verursacht. (2001)