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Brandursache

Feuerwehr vermutet Unachtsamkeit eines 6-jährigen Kindes

In vierspaltiger Aufmachung und mit Foto berichtet eine Lokalzeitung über den Brand eines Einfamilienhauses. Zur Frage nach der Brandursache stellt sie fest, dass die Vermutung des Wehrleiters goldrichtig gewesen sei. Der Brandherd habe in der Nähe des Kinderbettes im Dachgeschoss gelegen. Unter Berufung auf Ermittlungen der Kriminalpolizei teilt der Autor mit, das Kind habe nicht einschlafen können. Deshalb habe die ganze Nacht über an seinem Bett eine Nachttischlampe mit offener Glühbirne gebrannt. Als das Kind am Morgen aufgestanden sei, habe es versehentlich das Deckbett über die Lampe gelegt und somit wohl den Brand verursacht. In einer Beschwerde beim Deutschen Presserat äußert der Vater des 6jährigen Jungen die Ansicht, dass die Brandursache höchstens vermutet werden könne. Die Kriminalpolizei habe bis heute dazu keinerlei Auskunft erteilt. Lediglich der Leiter der Feuerwehr habe gegenüber der Presse Vermutungen geäußert, dies jedoch unter dem Vorbehalt, dass auch bei der Kripo zu recherchieren sei. Der betroffene Vater teilt mit, dass seine Familie durch die Art der Berichterstattung stark belastet sei. Die Zeitung habe dadurch, dass sie seinen Sohn quasi als Brandstifter in den Mittelpunkt öffentlicher Diskussionen stelle, eine soziale Bestrafung des Kindes initiiert. Die Chefredaktion der Zeitung verweist auf eine Stellungnahme ihres Mitarbeiters, der mit seinen Einschätzungen sinngemäß Wehrführer und Kriminalpolizei zitiert haben will, und hat keinen Zweifel an der Korrektheit der Zitate. Eine Rückfrage des Presserats beim zuständigen Polizeipräsidium ergibt, dass sich die mit dem Brand befasste Polizeiinspektion weder mündlich noch schriftlich gegenüber Vertretern der Presse über die Brandursache geäußert hat. (1998)