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Vorverurteilung

Boulevardzeitung nennt eines des Mordes Verdächtigten Mörder

Unter der Schlagzeile „Ärzte kämpfen um das Leben von Julias Mörder“ berichtet eine Boulevardzeitung, dass der des Mordes an einem 8-jährigen Mädchen Verdächtigte in dem Schwerstverbranntenzentrum einer Uni-Klinik behandelt werde. Alles werde getan, um Julias Mörder am Leben zu erhalten. Jeder Tag in der Klinik koste 6000 DM. Bei der mysteriösen Benzin-Explosion vor 16 Tagen seien 85 Prozent der Haut des Mannes verbrannt. Ein Leser der Zeitung richtet eine Beschwerde an den Deutschen Presserat. Hier werde Vorverurteilung betrieben. Der Betroffene werde weder angeklagt noch sei er verurteilt, somit der Tat nicht überführt. Bei allem Verständnis für die Hintergründe dieser Hysterie, die Zeitung könne nicht auf Dauer vorverurteilen und Richter spielen. Die Rechtsabteilung des Verlages teilt in ihrer Stellungnahme mit, dass die Ermittlungsbehörden den mutmaßlichen Mörder des Kindes als überführt ansehen. Gleichzeitig betont sie, dass die Zeitung den Begriff „Mörder“ zwischenzeitlich nicht mehr verwendet habe. (2001)