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Tod im Schwimmbad

In der Unterzeile zum Bild des Opfers ist von Mord die Rede

Dem „stillen Tod eines Kindes“ widmet eine Tageszeitung einen fünfspaltigen Beitrag. Unter der Überschrift „Erstickt in den Wellen des Schweigens“ schildert sie die Bemühungen um Aufklärung der Vorgänge, die sich drei Jahre zuvor im Freibad von Sebnitz ereignet haben. Dem Text ist ein Bild des Kindes beigestellt. In der Unterzeile heißt es: „... geboren am 21. Juli 1990, ermordet am 13. Juni 1997.“ Einem Leser der Blattes missfällt der Vorgriff auf das Ermittlungsergebnis. Er leitet eine Beschwerde beim Deutschen Presserat ein. Die Chefredaktion gesteht ein, dass die Zeitung im Gleichklang mit der übrigen Medienwelt zu früh der Darstellung der Mutter des kleinen Joseph vertraut habe. Erstaunlich sei in diesem Zusammenhang, dass auch die Staatsanwaltschaft durch öffentliche Aussagen und vorläufige Festnahmen den Eindruck erweckt habe, der kleine Joseph sei gewaltsam zu Tode gekommen. Den Brief des Beschwerdeführers habe man zum Anlass genommen, dem Thema Sebnitz nochmals die gesamte Seite 2 zu widmen. Damit, glaubt die Chefredaktion, habe sie den Verstoß gegen den Pressekodex wiedergutgemacht. (2000)