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Ethnische Gruppen

Ein Geschäftsmann wird von dem Fahrer einer Nobelkarosse rechts überholt, in den Graben gedrängt und von dem Verkehrsrowdy auch noch beschimpft. Als er Anzeige erstattet, erhält er Drohanrufe und daraufhin polizeilichen Personenschutz. Zu der Gerichtsverhandlung darf er sich sogar tarnen – mit Damenperücke und Sonnenbrille. Ein Boulevardblatt schildert den Fall und beschreibt den Angeklagten, der zu einer bekannten Sinti-Sippe gehöre: “Immer im Konvoi unterwegs, wohlgenährte Männer mit Handys, Seidenanzügen und nicht gerade zimperlich, wenn’s um ihre Interessen geht.” Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma legt Beschwerde beim Deutschen Presserat ein: Wegen vorurteilschürender ethnischer Kennzeichnung Beschuldigter. Die Chefredaktion der Zeitung sieht das anders. Der berichtete Vorfall mache es geradezu unumgänglich, die ethnische Zugehörigkeit des rücksichtslosen Fahrers zu erwähnen. (1996)