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Unabhängigkeit einer Zeitschrift

Keine Belege für Vorwurf der Werbung für eigene Produkte

Eine Multimedia-Illustrierte untersucht kritisch die geschäftliche Situation eines Boxenherstellers. Dieser beschwert sich beim Deutschen Presserat und teilt diesem mit, dass die Zeitschrift in enger Verbindung zu einem direkten Konkurrenten des Unternehmens stehe. Die Zeitschrift werde dazu benutzt, die Konkurrenz kritisch zu bewerten und die eigenen Produkte positiv zu beurteilen. Durch diese Konstellation liege keine redaktionelle Unabhängigkeit vor. Das Vorgehen der Zeitschrift verstoße gegen den Trennungsgrundsatz, da redaktionelle Veröffentlichungen durch private Interessen Dritter beeinflusst würden. Die Chefredaktion versteht ihre Zeitschrift als Europas Nr. 1 zum Thema SAT-Empfang. Sie gelte in der Branche als meinungsbildender Titel, der durch fundierte Recherche überzeuge. Sie sei 1987 von dem Geschäftsführer der Firma gegründet worden, die der Beschwerdeführer seine direkten Konkurrenten nennt. Der Artikel über die beschwerdeführende Firma sei ausführlich recherchiert worden. Die darin veröffentlichten Informationen beruhten unter anderem auf Analystenberichten und Pressemitteilungen des Unternehmens. Die Zeitschrift habe sich bemüht, mit dem Vorstandsvorsitzenden ein Interview zu führen. Auf eine entsprechende Anfrage habe man jedoch keine Antwort erhalten. Insgesamt erklärt die Chefredaktion, sie stelle in ihrer Publikation nicht nur Produkte des nahe stehenden Unternehmens, sondern die Produktpalette aller einschlägigen Firmen vor. Für diese Vorstellung und die Information der Leser über Neuigkeiten am Markt nutze man die eigens dafür eingerichtete Rubrik Ratgeber-Info. (2001)