Namensnennung
Ein Boulevardblatt berichtet über das Strafverfahren gegen ein Elternpaar, das seine beiden minderjährigen Töchter zur Herstellung von Pornos missbraucht hat. In dem Bericht werden die vollen Namen der Angeklagten sowie Vorname und Alter der Opfer mitgeteilt. Ein Foto zeigt den verurteilten Vater. Ein Leser des Blattes beschwert sich beim Deutschen Presserat. Ein Verständnis des Prozesses sei auch ohne Namensnennung und Fotoveröffentlichung möglich gewesen. Am schwersten wiege, dass die Identität der missbrauchten Kinder preisgegeben werde. Die Zeitung ist der Ansicht, dass zur Abschreckung und Sensibilisierung der Leser anonymisierte Berichterstattung bei diesem Thema nicht geeignet sei. Sie gesteht aber zu, dass die Nennung der Vornamen der betroffenen Kinder hätte . unterbleiben sollen. (1992)