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Diskriminierung einer Glaubensgemeinschaft

Kindesentführer sind laut Zeitung keine Zeugen Jehovas

Unter der Überschrift „Mädchen in Lebensgefahr“ berichtet eine Regionalzeitung über ein Ehepaar, dass seine drei Töchter ohne Erlaubnis der Ärzte aus zwei Kliniken geholt und vermutlich ins Ausland gebracht hat. Weil die Mädchen unter starker Magersucht leiden, seien sie auf ärztliche Hilfe angewiesen. Wegen des Besorgnis erregenden Zustandes ihrer Kinder sei den Eltern das Sorgerecht entzogen worden. Dass die Familie den Zeugen Jehovas angehöre, wie in der Stadt behauptet werde, habe die Staatsanwaltschaft nicht bestätigt. Die Zeugen Jehovas wenden sich an den Deutschen Presserat. Ihr Präsidiumssprecher ist der Meinung, der Bericht impliziere beim Leser, dass Personen, die den Zeugen Jehovas angehören, ein derartiges Handeln prinzipiell auf Grund der Religionszugehörigkeit zuzutrauen sei. Die Chefredaktion der Zeitung erklärt, die Vermutung, die Kindesentführung könne mit der Mitgliedschaft der Eltern bei den Zeugen Jehovas zusammenhängen, sei angesichts deren Haltung zu Bluttransfusionen und zu anderen bei Unterernährung und Magersucht indizierten Behandlungsmethoden minderjähriger Kinder nicht aus der Luft gegriffen. Zudem sei in der Bevölkerung und beim zuständigen Jugendamt dieser Zusammenhang öffentlich geäußert worden, so dass es die Pflicht des Autors gewesen sei, darauf einzugehen und zu melden , dass es für diesen Zusammenhang keine offizielle Bestätigung gebe. Als sich herausstellte, dass die Eltern nicht den Zeugen Jehovas angehören, habe die Zeitung dies ohne Aufforderung am folgenden Tag in einer weiteren Veröffentlichung unter der Überschrift „Keine Spur von den kranken Mädchen“ klargestellt. (2001)