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Veröffentlichung eines Kontoauszugs

Die Ehefrau eines prominenten Politikers der früheren DDR beschwert sich beim Deutschen Presserat über die »freie Erfindung« einer Boulevardzeitung. Diese hatte einen Kontoauszug der Frau veröffentlicht und im Text dazu behauptet, der Ehemann hätte das Konto auf den Namen seiner Frau eingerichtet aus Angst, sein Vermögen könne beschlagnahmt werden. Der auf dem Konto befindliche Betrag stamme in Wirklichkeit aus einer Erbschaft. Diese Tatsache sei staatsanwaltlich überprüft. Die Redaktion dagegen sieht ihre Veröffentlichung von der Pressefreiheit gedeckt. Die kritische Auseinandersetzung mit dem Leben ehemaliger DDR-Führungskräfte sei eine besondere Aufgabe und Pflicht der Presse. (1991)