Vertrauliches Hintergrundgespräch
Eine Agentur berichtet über den Einsatz eines früheren DDR-Sportlers in der Bundesrepublik und zitiert einen prominenten Sportfunktionär, der wegen der wenig sensiblen Behandlung des Falles durch den Vorsitzenden des zuständigen Fachverbandes die innerdeutschen Sportbeziehungen politisch belastet sieht. In einer Beschwerde beim Deutschen Presserat wirft der Vorsitzende des Fachverbandes der Agentur vor, abredewidrig aus einem Hintergrundgespräch berichtet, die vereinbarte Vertraulichkeit gebrochen und Aussagen der Beteiligten falsch zitiert zu haben. Die Agentur steht zu ihrem Text: Der Beschwerdeführer verwechsele Funktionärs-Taktieren mit journalistischer Glaubwürdigkeit. (1988)