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Eine Tageszeitung berichtet in Wort und Bild über die zahnärztliche Behandlung eines Elefanten im Zoo. In der Überschrift wird das Fabrikat der Bohrmaschine namentlich erwähnt. Eine Beschwerde erhebt den Vorwurf der Schleichwerbung. Die Redaktion erklärt, der Formulierung der Überschrift seien differenzierte Überlegungen zur Wortwahl vorausgegangen. Der Begriff »Bohrmaschine« hätte mit dem üblicherweise zur Zahnbehandlung eingesetzten Gerät gleichgesetzt werden können. Der Begriff »Schlagbohrmaschine« hätte den Eindruck von Tierquälerei entstehen lassen können. Man habe den Markennamen genannt, der angesichts seines hohen Bekanntheitsgrades als Synonym für die Gattung dieser Art von Bohrmaschinen angesehen werden kann. (1987)