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Hinweis auf ethnische Zugehörigkeit

»Im Roma-Prozess vorerst kein Ende abzusehen« lautet die Schlagzeile eines Berichts, in dem eine Lokalzeitung den Stand eines 14 Monate währenden Verfahrens gegen sieben Jugoslawen schildert, die des Bandendiebstahls angeklagt sind. In der Unterzeile der Überschrift und im Text wird das Schlusswort eines der Angeklagten zitiert: »Zigeuner-Rotznasen haben uns falsch belastet«. In ihrer Stellungnahme zur Beschwerde erklärt die Redaktion, in einem so exponierten Fall entspreche der Hinweis auf die ethnische Zugehörigkeit der Beteiligten der Pflicht zur wahrheitsgemäßen Berichterstattung. Der zitierte Angeklagte bezeichne sich selbst als Roma. Derartige Gerichtsverfahren ließen den Schluss zu, dass bestimmte Tatmerkmale auf Täter zurück gehen, die praktisch ohne Ausnahme den ethnischen Gruppen der Sinti und Roma angehören. Tabuisierung gefährde und beschädige die Glaubwürdigkeit von Interessenvertretern ebenso wie die der Medien. (1989)