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Rentenreform

Eine Zeitschrift veröffentlicht auf ihrer Titelseite den Text: “Die Rentenreform – oder – Wie die Alten die Jungen ausplündern”. Ein Rentner hält diese Aussage für falsch, denn Plünderung setze immer eine Absicht voraus, die jedoch keinem Rentner bei aller Böswilligkeit unterstellt werden könne. Der Leser beschwert sich beim Deutschen Presserat. In ihrer Stellungnahme weist die Chefredaktion der Zeitschrift darauf hin, dass die Texte der Titelseite wegen des verbindenden “oder” als Einheit verstanden werden müssten. Die vom Beschwerdeführer monierte Zeile “Wie die Alten die Jungen ausplündern” sei daher als hypothetische Aussage im Hinblick auf die Auswirkungen der Reform aufzufassen. Es handele sich um einen pointierten und ironischen Hinweis auf die gravierenden Probleme der Reform. Eine Ehrverletzung der Gruppe der Alten sei nicht beabsichtigt gewesen. Als Antwort auf negative Leserreaktionen habe man übrigens auch in der folgenden Ausgabe eingeräumt, dass die Titelzeile zu spitz gewesen sein möge. (1997)