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Zwei Leser stören sich an einer Werbeanzeige der Republikaner in einer Lokalzeitung. Darin ist von Asylantenkriminalität die Rede und es wird die Frage gestellt, wer die Bürger davor schützt. Die Kritiker monieren in ihrer Beschwerde' beim Deutschen Presserat, dass die Veröffentlichung weder als Leserbrief noch als Anzeige gekennzeichnet. ist. Es mache sie betroffen, dass ein Verleger sein unabhängiges Medium für die unverhohlene Propaganda der Republikaner hergebe. Die Zeitung verweist darauf, dass sie in einer folgenden Ausgabe richtiggestellt habe, es handele sich um eine Anzeige. (1994)