Namensnennung
Eine Lokalzeitung und eine Boulevardzeitung berichten über die Verhaftung eines Metzgers, der unter dem Verdacht steht, ein 12-jähriges Mädchen missbraucht und ermordet zu haben. Beide Zeitungen teilen mit, dass der Mann die Tat bestreitet. Die Lokalzeitung nennt den vollen Namen sowie die Anschrift des Mannes. Berichtet wird auch, dass Unbekannte die Geschäftsräume des Betroffenen beschädigt haben. Die Boulevardzeitung nennt lediglich die Initialen des Familiennamens, teilt aber mit, in welchem Teil der Stadt sich die Fleischerei befindet. Berichtet wird auch über einschlägige Vorstrafen. Ein Richter wird zitiert. Von dem Mann gehe keine Gefahr mehr aus. Dazu die Zeitung: »Bis das Verbrechen an ... geschah ... «. Ein Journalist ruft den Deutschen Presserat an. Ermeint, der Name des Verdächtigen hätte nicht genannt werden dürfen. (1990)