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Schleichwerbung

Bau einer Solarsiedlung ist von öffentlichem Interesse

Mit neuartigen Passivhäusern, in denen sich besonders gut Energie sparen lässt, beschäftigt sich eine Regionalzeitung in zwei Beiträgen. Der Beschwerdeführer – ein Architekt – kritisiert die Berichterstattung als einseitig und unkritisch. Er sieht auch einen Werbeeffekt für die Firma, die die Häuser anbietet und baut, und schaltet den Deutschen Presserat ein. Die Berichterstattung enthalte die Wahrheiten, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung erkennbar waren, entgegnet die Redaktionsleitung der Zeitung. Es könne nicht Aufgabe einer Lokalzeitung sein, die geltende gesetzliche Wärmeschutzverordnung auf wissenschaftliche Beweise hin zu überprüfen. Insgesamt erfolge die Berichterstattung im öffentlichen Interesse, da die Konzeption der anbietenden Firma so überzeugend gewesen sei, dass die geplante Solarsiedlung Aufnahme in einen Landes-Modellversuch „50 Solarsiedlungen“ gefunden habe. Entsprechend sei die Firma in den Berichten auch genannt worden. (2001)