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Foto eines Verstorbenen

Mutter hatte Herausgabe eines Fotos ihres Sohnes abgelehnt

Unter der Überschrift „Ein ganzes Dorf betet für ein Wunder“ berichtet eine Boulevardzeitung über die schwere Krebstherapie eines 23jährigen Mannes, dessen 26jähriger Bruder nur wenige Monate zuvor an Hautkrebs gestorben war. Die Zeitung zeigt den Verstorbenen im Bild und zitiert mehrfach die Mutter der beiden jungen Männer. Es müsse ein Wunder geschehen, damit der Krebskranke eine schwere Lungenentzündung überstehe. Sie drücke jeden Tag die Hand ihres Jungen und rede die ganze Zeit in der Hoffnung, dass er sie höre. Die Anteilnahme der Dorfgemeinschaft gebe ihr Kraft. Ihr Sohn könne jedes Gebet gebrauchen. Die Rechtsvertretung der Mutter versichert in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat, dass die Zitate frei erfunden seien. Die Autorin des Artikels habe ihre Mandantin angerufen und um ein Interview gebeten. Die Mutter des kranken Mannes habe jedoch erklärt, dass sie kein Interview geben wolle und auf gar keinen Fall möchte, dass eine Veröffentlichung erfolge. Der Beitrag missachte das Privatleben und die Intimsphäre einer nicht in der Öffentlichkeit stehenden Person. Die Beschwerdeführerin moniert ferner die Veröffentlichung des Fotos, das nicht von der Mandantin stamme. Die Rechtsabteilung des Verlages bekundet, dass die Autorin des Beitrages ausführlich mit der Mutter des Kranken gesprochen habe. In diesem Zusammenhang seien auch die veröffentlichten Zitate gefallen. Als die Redakteurin die Mutter um ein Foto des Verstorbenen gebeten habe, habe diese eine Herausgabe abgelehnt. Die Redaktion habe sich daraufhin aus einer anderen Quelle das Bild besorgt. (2002)