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Aprilscherze

Eine Irreführung der Leser wurde durch schnelle Aufklärung vermieden

Eine Fachpublikation für Gebäudetechnik veröffentlicht zwei Beiträge, in denen es einmal um eine „wichtige“ Personalie und zum andern um eine Entscheidung über einen neuen Messestandort geht. Beide Beiträge sind Aprilscherze und frei erfunden. Die Redaktion eines Wirtschafts- und Informationsdienstes ist der Ansicht, dass diese Scherze nicht in Ordnung seien und wendet sich an den Deutschen Presserat. Auch wenn auf der Titelseite der Zeitschrift ein Hinweis auf „April, April“ gebracht worden sei, sei es für den Leser nicht eindeutig erkennbar gewesen, dass die Beiträge nicht den Tatsachen entsprechen, zumal sie am 4. und nicht am 1. April veröffentlicht worden seien. Die Berichte hätten zu „Irritationen“ geführt. Die Redaktion der Fachzeitschrift teilt mit, dass sie ihre Aprilscherze seit Jahren zeitnah um den 1. April herum veröffentliche. Diese Scherze gehörten quasi zum festen Redaktionsprogramm und würden von den Lesern stets mit Amüsement aufgenommen. Beschwerden habe es bisher nicht gegeben. Die Redaktion habe eine Leserzuschrift des Beschwerdeführers veröffentlicht, der sich kritisch mit den Aprilscherzen auseinandergesetzt habe. Im Übrigen sei die Redaktion daran interessiert, mit dem Beschwerdeführer eine für beide Seiten akzeptable Lösung ohne weitere Bemühungen des Presserats zu finden. Man werde sich in den nächsten Tagen mit ihm in Verbindung setzen. (2003)