Entscheidungen finden

Ethnische Gruppen

Lange gesuchten Bilderfälscher als „Zigeuner-Reinhard“ bezeichnet

„Zigeuner-Reinhard geschnappt – Bilder gefälscht & teuer verkauft“ titelt eine Boulevardzeitung, als sie über die Verhaftung eines unter diesem Namen bekannten 62-jährigen Rentners berichtet. Er habe unzählige Bilder gefälscht und teuer verkauft und soll der Zeitung zufolge das Geschäft mit gefälschter Kunst gut verstanden haben. Das „Forum gegen Rassismus“ hält den Beitrag für diskriminierend und verweist dabei auch auf das 1993 von Bundesverfassungsrichter a. D. Helmut Simon erstellte Gutachten. Für die viermalige Kennzeichnung des Beschuldigten als „Zigeuner“, in der Überschrift zusätzlich groß hervorgehoben, bestünde weder ein zwingender Sachbezug für das Verständnis des berichteten Vorgangs, noch sei eine solche Kennzeichnung aus anderen Gründen geboten gewesen. Das Forum ruft den Deutschen Presserat an. Die Rechtsabteilung des Verlags hält die Berichterstattung für zulässig. Sie weist darauf hin, dass in einschlägigen Kreisen, einschließlich der Polizei, der Name des betroffenen Täters bekannt war. Es handle sich bei diesem Namen nicht um eine Eigenschöpfung der Redaktion. Darüber hinaus sollten sich mit dem Aufruf zu „Zigeuner-Reinhard“ weitere Geschädigte bei der Polizei melden. Deshalb wären die Berichterstattung und der Aufruf nicht korrekt gewesen, wenn man auf den Namen verzichtet hätte. (2002)