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Vorverurteilung zweier Terrorverdächtigen

Laut Überschrift eines Artikels wurden zwei Terroristen verhaftet

Unter der Überschrift „Zwei Terroristen verhaftet“ teilt eine Boulevardzeitung ihren Leserinnen und Lesern mit, dass zwei junge Männer wegen des dringenden Verdachts der Zugehörigkeit zu der Terrorgruppe „Kommando Freilassung aller politischen Gefangenen“ festgenommen worden seien. Die Organisation habe laut einer Selbstdarstellung das Ziel, „militante Politik in den Köpfen der Bevölkerung zu verankern“. Bei der Haussuchung seien u.a. Zutaten zum Bau von Bomben und Brandsätzen gefunden worden. Die Zeitung nennt die Vornamen, den Anfangsbuchstaben der Familiennamen, Alter und Wohnort der Betroffenen. Ein Leser des Blattes, der die beiden Männer nach eigenen Angaben kennt, teilt dem Deutschen Presserat mit, dass er die Überschrift für vorverurteilend hält. Durch sie werde der Eindruck erweckt, als sei es bereits festgestellt, dass die beiden Männer Terroristen sind. Die Rechtsabteilung des Verlages räumt ein, dass die Redaktion bei der Formulierung der Überschrift aus Gründen des Zwangs zur Kürzung die Unschuldsvermutung außer Acht gelassen habe. Dies bedauere man, insbesondere da die nachfolgende Berichterstattung zweifellos korrekt sei und von einem dringenden Tatverdacht spreche. (2002)