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Namensnennung bei Nachbarschaftsstreit

Streit um Hühner und Spatzen landete vor Gerichten und dem Presserat

Ein Rentner lebt in einem Dorf und widmet sich mit Leidenschaft der Hühnerhaltung. Er füttert sein Federvieh im Freien. Das hat sich bei den Spatzen im Umkreis herumgesprochen, die eine wahre Invasion starten, um an dem Futter teilzuhaben. Bis zu 75 sitzen oft auf dem Dach der Nachbarn, denen das Vogeltreiben ein Dorn im Auge ist. Es kommt zu einem handfesten Streit der Nachbarn, der bald schon in zahlreichen Medien seinen Widerhall findet. Eine Regionalzeitung berichtet unter der Überschrift „Gericht entscheidet: Hühner bleiben leben“ und nennt die klagenden Nachbarn des Rentners – ein Ehepaar – mit vollem Namen. Darin sehen sie eine Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts. Weiterhin sei die Überschrift „…Hühner bleiben leben“ falsch. Sie insinuiere, dass sie verlangt hätten, die Hühner zu töten. Tatsächlich sei es aber so, dass die Gegenseite in erster und zweiter Instanz dazu verurteilt worden sei, die offene Hühnerhaltung zu beseitigen bzw. zu unterlassen. So beschäftigt der dörfliche Hühner- und Spatzenstreit nicht nur Medien und Gerichte, sondern auch den Deutschen Presserat. Der Anwalt der Zeitung teilt mit, der Name der klagenden Eheleute sei schon Monate vor Erscheinen des fraglichen Artikels durch Berichte in zahlreichen Medien bekannt gewesen. Die Zeitung habe über einen langen Zeitraum hinweg berichtet, ohne die Namen der Beteiligten zu nennen. Der Name sei erst später und dann nur einmal genannt worden, als er – unter anderem in einem Aushang im Gemeinde-Informationskasten – längst bekannt gewesen sei. Ergänzend teilt die Rechtsvertretung der Zeitung mit, dass sie sich nicht mehr mit den Argumenten der Eheleute befassen werde, da sich diese als Querulanten disqualifiziert hätten. Auch als die Redaktion bei den Klägern wegen eines Prozessergebnisses angerufen habe, sei keine Rede davon gewesen, dass die Namensnennung unerwünscht sei. (2003)