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Abiturienten-Namen von der Schule mitgeteilt

Zeitung darf entsprechenden Artikel im Online-Archiv bereithalten

„Hurra, wir haben das Abitur geschafft“ – unter dieser Überschrift veröffentlicht das onlineabrufbare Archiv einer Großstadtzeitung einen Beitrag, in dem die Namen der Abiturienten aus dem Jahr 2003 genannt werden. Einer von ihnen beschwert sich über die Abrufbarkeit der Daten im Online-Archiv und über Google. Er sieht seine Persönlichkeitsrechte verletzt. Auf seine Beschwerde bei der Zeitung habe ihm diese geantwortet, dass ihre Handlungsweise gängige Praxis sei. Er selbst ist der Meinung, dass es aus technischer Sicht überhaupt kein Problem sei, die Inhalte einer Website vor Suchmaschinen zu schützen. Er führt als positives Beispiel an, dass auch studiVZ.de Inhalte für Suchmaschinen unzugänglich mache. Die Rechtsabteilung der Zeitung teilt mit, die Zeitung veröffentliche seit vielen Jahren die Namen der jeweiligen Abiturienten. Die Redaktion habe jeweils die Sekretariate der Schulen angeschrieben und um die Namenslisten gebeten. Seit vier Jahren wende sich die Redaktion an die Schulbehörde, die die Liste aller Abiturienten an die Zeitung übermittle. Mit anderen Worten: Die Veröffentlichung erfolge ausschließlich aufgrund der von der Schule bzw. von der Schulbehörde übermittelten Daten. Die Redaktion habe keineswegs Daten im datenschutzrechtlichen Sinne erhoben, wie der Beschwerdeführer meine. Vielmehr habe sich die Redaktion Informationen aus allgemein zugänglichen Quellen auf offiziellem Wege beschafft und publiziert. (2009)