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Sorg- und arglose Darstellung im Internet

Bürgermeister bezeichnet seinen „Beziehungsstatus“ als „verliebt““

Die Online-Ausgabe einer Lokalzeitung berichtet über die Aktivitäten des örtlichen Bürgermeisters in sozialen Internet-Netzwerken. Er habe beispielsweise ein Profil auf „meinVZ“ angelegt und dort über sein Privatleben berichtet. Er habe Bilder aus dem privaten Bereich ins Netz gestellt und seinen derzeitigen „Beziehungsstatus“ als „verliebt“ bezeichnet. Außerdem habe er sich der fremdenfeindlichen Gruppe des Netzwerks „Ja, ich war mal ein Ufo-Gänger … als es noch deutsch war“ angeschlossen. (Das „Ufo“ ist eine Diskothek, die häufig von deutsch-russischen Gästen frequentiert wird). Die Zeitung berichtet, der Bürgermeister habe sich nach eigenem Bekunden der Gruppe nur angeschlossen, um mit ihren Mitgliedern kommunizieren zu können. Er stellt klar, dass seine Zugehörigkeit zu dem Freundeskreis der Diskothek nichts mit seiner persönlichen Haltung zu tun habe. Eine Leserin und ein Leser der Zeitung sind der Auffassung, dass der Artikel gegen mehrere Ziffern des Pressekodex verstoße. Das Privatleben des Bürgermeisters gehe die Zeitung nichts an. Der Mann werde durch die Berichterstattung verleumdet. Nach Meinung des Chefredakteurs der Zeitung ist es durchaus legitim, darzustellen, wie ein Bürgermeister, der in der Öffentlichkeit steht, das Internet zur weltweiten öffentlichen Selbstdarstellung nutze. „meinVZ“ sei als größtes Online-Netzwerk im deutschsprachigen Raum jedermann zugänglich. Insofern könnten durch den Artikel weder die Privatsphäre noch Persönlichkeitsrechte verletzt werden, da der Bürgermeister selbst die beschriebenen Informationen allen Interessierten zur Kenntnis gegeben habe. Der Chefredakteur verweist noch auf einen weiteren Aspekt. Das Thema sei zum Zeitpunkt seines Erscheinens sehr aktuell gewesen. Die Medien hätten zu diesem Zeitpunkt bundesweit über die oft sorg- und arglose Selbstdarstellung von Menschen im Internet und die daraus resultierenden Gefahren berichtet. Die Redaktion habe das Thema auf das lokale Umfeld heruntergebrochen und sei dabei auf den Bürgermeister gestoßen. Grundsätzlich sei festzuhalten, dass sich Personen des öffentlichen Lebens, also auch ein hauptamtlicher Bürgermeister, auch in puncto Privatleben anderen Aufmerksamkeitskriterien stellen müsse als andere Bürger, zumal dieser Bürgermeister sein Privatleben selbst öffentlich ausgebreitet habe. (2009)