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Busfahrer verweigert Mädchen das Kinderticket

Zeitung nennt den Mann mit vollem Vor- und Nachnamen

„Busfahrer besteht auf 75 Cent mehr“ titelt eine Regionalzeitung. Es geht um die Beschwerde einer 14-jährigen Schülerin, die nachts nur deshalb im Bus mitgenommen wurde, weil sie ein Erwachsenenticket löste. Die Zeitung geht diesem Fall nach und recherchiert zusätzlich das Thema „Beschwerden über Busfahrer“. In dem Beitrag heißt es unter anderem: „Der Abend endete aber mit einem für sie unerfreulichen Erlebnis, als sie um 23.11 Uhr am … Bahnhof den Bus in Richtung … betrat und eine Kinder-Fahrkarte lösen wollte: Busfahrer (Name ausgeschrieben) wollte ihr das Ticket nicht verkaufen.“ Ein Leser der Zeitung kritisiert, dass der in dem Artikel beschuldigte Busfahrer mit vollem Vor- und Nachnamen genannt wurde. Dies verletze seine Persönlichkeitsrechte. Die Redaktion hält dagegen. Der Artikel sei vorbildlich und korrekt recherchiert und geschrieben worden. Der Autor zitiere nicht nur die betroffene Jugendliche und deren Mutter, sondern gebe auch dem Busfahrer mehrfach Gelegenheit, sich zu äußern. Der Artikel ende mit langen Passagen in wörtlicher Rede. Dabei würden die Busfahrer mehrerer Verkehrsbetriebe gelobt. Sämtliche Beteiligten hätten sich bereitwillig den Fragen der Redaktion gestellt. Sie seien zitiert und namentlich genannt worden. (2008)