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Die Kontonummern einer Lichtgestalt

Nachrichtenmagazin beschäftigt sich mit den Finanzen von Jan Ullrich

Ein Nachrichtenmagazin berichtet unter der Überschrift „Der Sündenfall“ über die Dopingaffäre um Jan Ullrich und laufende Ermittlungen. Diese und bislang vorliegende Ergebnisse werden ausführlich geschildert. Unter anderem werden Bewegungen auf Ullrichs Konten genannt. In einem Fall nennt der Bericht auch eine Kontonummer, die Jan Ullrich zuzuordnen sei. Teilweise werden Einkünfte bis auf Euro und Cent genau beschrieben. Das Magazin erwähnt eine Kreditkarte der Bayerischen Landesbank, mit der Ullrich an bestimmten und im Detail genannten Plätzen eingekauft habe. Die Redaktion gibt Zitate aus angeblich privater Korrespondenz wieder. Ein Leser der Zeitschrift moniert, dass die Redaktion weit über das Erforderliche hinaus in bedenklicher Art und Weise personenbezogene Daten aus Ermittlungsakten zitiere. Damit habe sie ein Persönlichkeitsprofil gezeichnet, dass überwiegend nicht mit dem gegen Jan Ullrich geäußerten Verdacht zusammenhängt. Im Hinblick auf die angeblichen Einkünfte von Jan Ullrich meint der Beschwerdeführer, dass es sich bei Gehaltsdaten und sonstigen Einkünften auch aus steuerlichen Gründen um Daten handele, die dem Privatbereich eines Menschen zuzuordnen seien. Diese sollten in dieser Form nicht öffentlich gemacht werden. Dies gelte besonders im Hinblick auf die Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Bonner Staatsanwaltschaft. Insofern gelte die Unschuldsvermutung für den früheren Radrennfahrer. Die Rechtsabteilung des Nachrichtenmagazins reagiert mit dem Hinweis, Jan Ullrich sei jahrelang die Lichtgestalt des Radsports gewesen. Daher sei es notwendig gewesen, mit korrekten Zahlen über seine Einkünfte zu berichten. Nach wie vor bestehe ein hohes öffentliches Interesse an Ullrich und der Klärung der gegen ihn erhobenen Dopingvorwürfe. Im Gegensatz zum Beschwerdeführer ist die Rechtsvertretung der Auffassung, dass eine Kontoverbindung keine hochsensible vertrauliche Information ist. Jeder, der mit einem Menschen Geschäfte mache, wisse dessen Kontonummer. Aus der ließen sich keinerlei Rückschlüsse auf persönliche Verhältnisse ziehen. Um die Tragfähigkeit der Indizien und die Gründe für die Einstellung des Ermittlungsverfahrens nachvollziehen zu können, sei es zwingend notwendig, sehr detailliert über sämtliche Geldzahlungen und das Verhalten von Ullrichs Umfeld zu berichten. (2009)