Eltern wollten die Berichterstattung
Ein kleines Kind starb an den Folgen der Schweinegrippe-Impfung
In der Online-Ausgabe einer Boulevardzeitung erscheint ein Beitrag unter der Überschrift „Schweinegrippe – so qualvoll starb mein Baby“. Er handelt von einem 21 Monate alten Kind, das nach der Impfung gegen die Schweinegrippe gestorben sei. Zum Beitrag gehört eine Bilderstrecke, innerhalb derer der Impfausweis des Kindes gezeigt wird. Der volle Name des Kindes, sein Geburtsdatum, das Datum der Einlieferung ins Krankenhaus und die Patientennummer sind erkennbar. Ein Leser der Internet-Ausgabe will vom Presserat geklärt wissen, ob die Berichterstattung gegen die Persönlichkeitsrechte des Kindes verstößt. Die Rechtsabteilung der Zeitung sieht dessen Rechte nicht verletzt. Die Eltern des verstorbenen Kindes hätten sich an die Redaktion gewandt, um den tragischen Todesfall publik zu machen. Ihr Kind sei das erste gewesen, das an der Impfung gestorben sei. Die Eltern hätten also ein Interesse an der Berichterstattung gehabt. Sie hätten auch keine Bedenken gegen eine identifizierende Berichterstattung geäußert. Entgegen dieser Bekundung habe die Redaktion den Namen anonymisiert. Nur beim Impfausweis sei dies aus Versehen unterblieben. Dieses Missgeschick sei nach wenigen Stunden entdeckt worden. Man habe nun auch den Impfausweis anonymisiert. (2009)