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“Ein Leben wie im Groschenroman”

“Subprominenter” begann eine strafrechtliche Karriere

“Ein Leben wie im Groschenroman” titelt eine Regionalzeitung, als sie über die erneute Verurteilung eines Mannes berichtet, der auf eine erhebliche strafrechtliche Vergangenheit zurückblicken kann. Er wird namentlich genannt und im Bild dargestellt. Der Autor zitiert einen Staatsanwalt, der den Beschwerdeführer als einen Hochstapler mit pädophilen Tendenzen bezeichnet habe. Er mutmaßt, der Mann habe sich weiterer Straftaten im sexuellen Bereich schuldig gemacht, doch sei mit einer Anklage kaum zu rechnen, da “die Justiz von dem Mann wohl die Nase voll habe”. Der Beschwerdeführer steht auf dem Standpunkt, dass die Zeitung seinen Namen nicht nennen und sein Bild nicht veröffentlichen durfte. Seine Persönlichkeitsrechte seien verletzt worden, indem man ihn öffentlich verleumdet habe. Aufgrund der Berichterstattung sei seine Resozialisierung gefährdet. Der Chefredakteur der Zeitung hält den Beschwerdeführer für eine relative Person der Zeitgeschichte, weswegen die Zeitung so berichten durfte, wie sie es getan habe. Der Mann habe sich viele Jahre lang in der Öffentlichkeit bewegt und sei später zu einem mehrfach rechtskräftig verurteilten Straftäter geworden. Im elektronischen Archiv befänden sich aus den Jahren 1999 bis 2005 insgesamt 30 Veröffentlichungen, in denen der Beschwerdeführer auch namentlich genannt worden sei.